__ Codewörter zu verwenden. Raffiniert war sein Vorgehen auch insofern, als er Rückflüge buchte, welche die Kurierinnen gar nie antraten. Er gab den Beteiligten sodann Weisungen, an wen und wann sie die Drogen zu übergeben hatten. Das Handeln des Beschuldigten zeugt demnach von einer erheblichen kriminellen Energie und ist als dreist und skrupellos zu bezeichnen. Für die Qualifikationen wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit rechtfertigt sich eine Straferhöhung um weitere 11 Monate.