Eine Strafminderung ist mithin nicht angezeigt. Zusätzlich zur mengenmässigen Qualifikation liegen sodann die weiteren Qualifikationen der Gewerbs- und der Bandenmässigkeit vor (vgl. zur Zulässigkeit der Berücksichtigung der mehrfachen Qualifikation das Urteil des Bundesgerichts 6B_662/2015 vom 12. Januar 2016 E. 2.4.3). Innerhalb der Organisation operierte der Beschuldigte auf einer höheren, wenn nicht gar auf der höchsten Hierarchiestufe. Darauf deutet auch die festgestellte, relativ hohe Qualität der Betäubungsmittel hin. Er stand klar über den Kurierinnen und auch über H.________ und I.________, welchen er Weisungen erteilte. Der Beschuldigte war der Kopf der