Die Art und Weise des Vorgehens sowie die Verwerflichkeit des Handelns, insbesondere die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Kurierinnen, rechtfertigen eine Erhöhung der Strafe um rund 9 Monate. Ins Gewicht fällt sodann die hohe Intensität des Betäubungsmittelhandels, wobei nicht einmal die Verhaftung von Kurierinnen ein Pausieren oder Einstellen der Transporte veranlasste. Die Tabelle HANSJAKOB geht von einem Täter aus, der weder geständig noch süchtig ist und die erwähnte Drogenmenge mit rund fünf Geschäften umgesetzt hat (FINGERHUTH/TSCHURR, a.a.O., N. 29 zu Art.