__ gar Blut erbrachen. Dass der Beschuldigte aber eine genaue Vorstellung von der zu transportierenden Menge gehabt hat, zeigt sich nicht zuletzt auch dadurch, dass die Kurierinnen, diejenigen Fingerlinge, die sie nicht zu schlucken vermochten, in ihrem Intimbereich oder in ihren Kleidern versteckten und selbst angaben, dass der Beschuldigte darüber nicht Bescheid gewusst habe. Die Art und Weise des Vorgehens sowie die Verwerflichkeit des Handelns, insbesondere die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Kurierinnen, rechtfertigen eine Erhöhung der Strafe um rund 9 Monate.