16.2 Tatkomponenten 16.2.1 Objektive Tatschwere Vorliegend betrieb der Beschuldigte während rund drei Jahren einen regen Drogenhandel und liess durch verschiedene Kurierinnen insgesamt 17'267 Gramm Kokaingemisch bzw. 9'587 Gramm reines Kokain von Spanien in die Schweiz einführen, welches er hier mehrheitlich veräussern liess. Diese in die Schweiz eingeführte Menge an Kokain übersteigt den vom Bundesgericht festgelegten Schwellenwert von 18 Gramm Kokain für einen schweren Fall mithin um rund das 532- Fache.