49 ermittelten, ungefähren Strafhöhe aufgrund weiterer strafzumessungsrelevanter Umstände des Einzelfalles schliesslich zur verschuldensangemessenen Strafe zu gelangen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens Urteile des Bundesgerichts 6B_858/2016 vom 16. März 2017 E. 3.2; 6B_1230/2021 vom 10. Februar 2022 E. 5.4.2 mit Verweis auf das Urteil 6B_81/2021 vom 10. Mai 2021 E. 4.2). In der neusten Auflage des BetmG-Kommentars von SCHLEGEL/