47 Ziff. 1 aStGB), begangen in der Zeit von anfangs 2014 bis 14. November 2017 in Spanien, Zürich, Bern, Biel und anderswo, schuldig zu sprechen. 13. Fazit / Konkurrenzen Zusammenfassend machte sich der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Geldwäscherei schuldig. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung stehen diese Schuldsprüche zueinander in echter Konkurrenz (statt vieler BGE 122 IV 212 E. 5). IV. Strafzumessung