11.1.2 Handlungseinheit/-mehrheit Hat das Gericht gleichzeitig über mehrere Tatvorwürfe, wie namentlich Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu befinden, hat es vorab zu prüfen, ob zwischen diesen eine Handlungseinheit oder eine Handlungsmehrheit besteht. Liegt Handlungseinheit vor, sind die einzelnen umgesetzten Drogenmengen zu ad-