Auf diesem Weg liess der Beschuldigte in der Zeit von anfangs 2014 bis zu seiner Anhaltung am 14. November 2017 einen aus dem Drogenhandel stammenden Gesamtbetrag von rund CHF 50’000.00, aufgeteilt in Teilbeträge, mittels Überweisungen über diverse Geldinstitute sowie durch Transporte der Kurierinnen von der Schweiz nach Spanien transferieren. Dies tat er im Wissen darum, dass er damit die Einziehung der Geldbeträge vereitelt und strebte dies an. 43 III. Rechtliche Würdigung