Der Beschuldigte buchte unter Angabe verschiedener Telefonnummern und E-Mail-Adressen Flüge für die Kurierinnen und organisierte deren Empfang in Biel durch I.________ sowie den Zutritt zur Wohnung an der V.____-strasse, wo diese die Kokainfingerlinge ausscheiden konnten. Sodann liess der Beschuldigte aus Spanien H.________ als Drogenabnehmer zwecks Veräusserung in der Schweiz regelmässig Kokain zukommen und erteilte ihm diesbezüglich Anweisungen.