Spanien oder in Biel gelebt haben soll (pag. 355 Rz. 93 ff.). Hinsichtlich der Geldüberweisungen liegen diverse bei den verschiedenen Geldinstituten edierte Überweisungsbelege (pag. 1119 ff.) und die diesbezügliche Zusammenstellung der Polizei (pag. 249 ff.) vor. Einige der Überweisungen konnten zudem entsprechenden Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten und I.________ zugeordnet werden. Dies zeigt ein Abgleich der Chat-Auszüge der Kantonspolizei (z.B. pag. 306) bzw. des vollständigen Chatverlaufs auf der Daten-CD (pag. 216, Einträge vom 2. Juni 2016 um 17:52:32 ff. inkl. Anhang IMG-20160602- WA0000.jpg) mit den edierten Unterlagen diverser Finanzintermediäre (vorliegend M.