___) aus dem Drogenerlös stammen. Zudem habe E.________ auch angegeben, dass D.________ Geld transportiert habe, was diese hingegen bestritten habe. Die Aussagen von D.________ erachtete die Vorinstanz indessen als unglaubhaft. Aufgrund der Chatnachricht «4030 mma» von I.________ an den Beschuldigten vom 18. November 2015 und dem von