Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf der Geldwäscherei und behauptete während des gesamten Verfahrens, dass sämtliche Geldüberweisungen im Zusammenhang mit dem von ihm betriebenen Weinhandel stammen würden (pag. 426 Rz. 468, pag. 1906 Rz. 17 ff., pag. 2339 Rz. 5 f.). Ebenso bestritt der Beschuldigte vehement, Geld von den Kurierinnen erhalten zu haben (pag. 381 Rz. 391 ff., pag. 384 Rz.537, pag. 423 Rz. 327, pag. 2336 Rz. 38 f.). Die Verteidigung bringt oberin-