I. 2. der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird unter Ziff. I. 2. der Anklageschrift Geldwäscherei, mehrfach begangen in der Zeit von anfangs 2014 bis 14. November 2017 in Spanien, Zürich, Bern, Biel und anderswo, vorgeworfen, indem er einen Betrag von insgesamt mindestens rund CHF 50’000.00, welcher aus dem von ihm bzw. seiner Organisation betriebenen Drogenhandel stamme, durch verschiedene Personen mittels Überweisungen und Transporte von der Schweiz ins Ausland transferiert und dadurch die Einziehung dieser Geldbeträge vereitelt habe (pag. 1535). Im Einzelnen wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: