698 f., pag. 887 Rz. 231 f.). Das vorgefundene Bargeld von CHF 12’600.00 sei Erlös aus dem Drogenhandel gewesen (pag. 831 Rz. 96 ff.). H.________ wurde sodann mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern am 24. Januar 2020 (SK 19 30-33) wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bandenund gewerbsmässig begangen gemeinsam mit J.________, K.________ und dem Beschuldigten sowie wegen mehrfacher Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren verurteilt (pag. 1930 ff.). Eine Verbindung zwischen dem Beschuldigten und H.___