__ konnte am 26. September 2016 von der Polizei in seiner Wohnung angehalten werden, wobei 30 Fingerlinge und CHF 12’600.00 aufgefunden wurden. H.________ gab in seinem eigenen Verfahren an, dass er sämtliche Drogen vom Beschuldigten, welchen er auf Vorhalt eines Fotos als «A.__(Alias Nr. 1)» identifizierte, erhalten habe. Dieser habe vorher mal an der V.____-strasse in Biel gewohnt (pag. 836 Rz. 318, 330, 346, pag. 845 Rz. 83, pag. 847 Rz. 144). Er habe ihn in Spanien, in Móstoles, getroffen (pag. 850 Rz. 241). Er gab weiter an, Geld an den Beschuldigten weitergeleitet zu haben (pag. 868 Rz. 698 f., pag.