1534, S. 3 der Anklageschrift). Die angeklagte Kokainmenge wurde an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland dahingehend abgeändert, als dass anstatt der angeklagten 9'600 Gramm Kokaingemisch gestützt auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 24. Januar 2020 (SK 19 30-33) von einer Menge von 4'800 Gramm Kokaingemisch (64.5% Reinheitsgrad, 3'069 Gramm reines Kokain) auszugehen sei, um widersprüchliche Urteile zu verhindern (pag. 1911).