I. 1.8 der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird die Einfuhr und Veräusserung einer unbestimmten, rund 9'600 Gramm ausmachenden Menge Kokaingemisch (rund 6'200 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 64.5%) gemeinsam mit H.________ und anderen Mittätern in der Zeit von ca. Ende 2014/anfangs 2015 bis am 26. September 2016 in Spanien, Biel, Lausanne und anderswo vorgeworfen. Dies, indem er dem an der V.____- strasse in Biel und in Lausanne im Drogenhandel tätigen H.________ als Hauptlieferant in Spanien regelmässig Kokain verkauft und übergeben habe, welches H.______