_ wurde am 9. Juni 2016 nochmals mit I.________ an der V.____-strasse gesichtet. E.________ gab auf Vorhalt eines Fotos von G.________ an, dass es sich dabei um eine Frau aus Senegal handle, die schon lange im Business sei. Diese habe dasselbe gemacht, wie sie und D.________ (pag. 687 Rz. 34 f.). Auf Frage gestand sie jedoch ein, nicht zu wissen, ob G.________ bereits häufig Drogen in die Schweiz transportiert habe (pag. 726 Rz. 193). Den Akten des gegen G.________ geführten Verfahrens (PE16.012009-AVA) ist zu entnehmen, dass diese am 2. April 2016 in die Schweiz geflogen ist, sich am 4. April 2016 mit E.________ in Biel traf (was polizeilich beobachtet wurde;