zeichneten Personen übergeben habe (pag. 1534, S. 3 der Anklageschrift). Daneben wird dem Beschuldigten die Einfuhr und das Anstaltentreffen zur Veräusserung von 496 Gramm Kokaingemisch (ca. 350 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 70%) in der Zeit von 18./19. Juni 2016 in Madrid, Lausanne und anderswo zur Last gelegt, indem er und weitere Mittäter der Kurierin G.________ 50 Fingerlinge à ca. 10 Gramm Kokaingemisch übergeben habe, welche diese geschluckt und in ihrem Körper in die Schweiz eingeführt habe und an die vom Beschuldigten genannten Personen habe übergeben sollen. Infolge Anhaltung von G._