34 Hinsichtlich des Reinheitsgrades rechtfertigt sich zudem die folgende Ergänzung: Die Kammer stellt wie bei den übrigen Anklageziffern auch vorliegend auf den vom IRM ermittelten Kokain-Hydrochloridwert von 77% ab (Vorakten des Regionalgerichts Berner Jura Seeland PEN 17 373 pag. 191 ff.). In der Anklageschrift wurde demgegenüber auf den tieferen Kokain-Basewert von 68% abgestellt. Da das Gericht an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt gebunden ist (Art.