_ abzuklären, wies die Kammer denn auch mit begründetem Beschluss vom 12. Oktober 2021 (pag. 2173f.) ab. Es kann darauf verwiesen werden. Die Kammer erachtet demnach die Sachverhalte gemäss Ziff. I. 1.4. und 1.5. grundsätzlich als erstellt. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von E.________ ist von total 5 Kokaintransporten von Spanien in die Schweiz auszugehen, wobei E.________ anlässlich der letzten Reise polizeilich angehalten und das mitgeführte Kokain sichergestellt wurde. Die sichergestellten 74 Kokainfingerlinge à jeweils rund 10 Gramm, total 738 Gramm Kokaingemisch, waren dabei zur Veräusserung bestimmt.