687 Rz. 47). An den gemachten Aussagen hielt sie in den darauffolgenden Befragungen konstant fest und präzisierte diese. Die Angaben von E.________ sind detailliert. So konnte sie beispielsweise den genauen Wohnort und die Adresse von D.________ in Italien angeben (pag. 756 Rz. 201 f.). Sie gab zudem verschiedene Informationen bekannt, die zwar für den vorgeworfenen Sachverhalt nebensächlich erscheinen mögen, jedoch bei einer Gesamtbetrachtung die Aussagen zum Kerngeschehen glaubhaft erscheinen lassen. So konnte E.________ angeben, dass G.________ aus Senegal stamme und