Dabei gab sie an, wie sie ins Drogenbusiness eingeführt wurde, von wem sie das Kokain erhielt, wie sie die Fingerlinge schluckte und in die Schweiz transportierte (pag. 687 Rz. 27 ff.) und dass sie diese nach Anweisung ihres Chefs an I.________ übergeben hat (pag. 689 f. Rz. 157 ff., pag. 739 Rz. 40 ff.). Bei ihren Aufenthalten in der Schweiz habe sie an der V.____-strasse in Biel gewohnt und D.________ habe ihr den Schlüssel zur Wohnung gegeben (pag. 688 Rz. 85 und 91; pag. 754 Rz. 76 f.). Den Beschuldigten identifizierte sie auf Vorhalt diverser Fotos als ihren Chef namens «A.__(Alias Nr. 1)» (pag. 687 Rz. 47).