____) sowie am 19. November 2016 durch Einfuhr, Beförderung und Anstaltentreffen zum Inverkehrbringen von 458 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad zwischen 42% und 45% Cocain Hydrochlorid, ca. 200 Gramm reines Kokain) schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 6 ¼ Jahren sowie zu einer Landesverweisung von 5 Jahren verurteilt (pag. 1304 ff.). Das Gericht ging diesbezüglich von insgesamt 24 Flugreisen in die Schweiz aus, einschliesslich derjenigen, die zur polizeilichen Anhaltung führte. Das Urteil erwuchs in Rechtskraft. Weiter liegen die Aussagen von E.___