in Spanien dauerten in der Regel ein bis zwei, höchstens fünf Tage. Der Vorinstanz ist zuzustimmen, dass diese Reisen keinen touristischen Hintergrund hatten oder der Kontaktpflege dienten, sondern offensichtlich «Geschäftsreisen» darstellten. Hinzu kommt, dass D.________ von der Polizei im Rahmen der durchgeführten Videoüberwachung mehrmals an der V.____-strasse in Biel, also dem zentralen Ankunftsort für Kurierinnen in der Schweiz, gesichtet werden konnte (vgl. pag. 173 mit Verweis auf die Daten-CD pag.