Dem Beschuldigten wird diesbezüglich die Einfuhr und das Anstaltentreffen zur Veräusserung von insgesamt 458 Gramm Kokaingemisch (ca. 200 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 43.5%) vorgeworfen, indem er der Kurierin D.________ in Madrid 45 Kokainfingerlinge mit Kokaingemisch übergeben habe, welche diese geschluckt und in ihrem Körper in die Schweiz eingeführt und nach Biel transportiert habe, wo sie die Fingerlinge nach Anweisung des Beschuldigten an von ihm genannte Personen habe übergeben sollen (pag. 1533; Ziff. I. 1.3. AKS).