Schweiz eingeführt, nach Biel transportiert und die Kokainfingerlinge jeweils an die vom Beschuldigten bezeichneten Personen übergeben habe (pag. 1533; Ziff. I. 1.2. AKS). D.________ wurde am 19. November 2016 in Biel von der Polizei angehalten und es wurden 45 Kokainfingerlinge sichergestellt. Dem Beschuldigten wird diesbezüglich die Einfuhr und das Anstaltentreffen zur Veräusserung von insgesamt 458 Gramm Kokaingemisch (ca. 200 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 43.5%) vorgeworfen, indem er der Kurierin D.__