Ein Rückgriff auf den Mittelwert gemäss der SGRM-Statistik erübrigt sich aufgrund der Sicherstellungen. Der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist somit erstellt. 10.7.2 D.________ (Ziff. Zu Ziff. I. 1.2. und 1.3. der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift die Einfuhr und die Veräusserung von mindestens 8'050 Gramm Kokaingemisch (mindestens 3'500 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 43.5%) in der Zeit von 1. Januar 2014 bis 14. November 2016 in Madrid, Biel und anderswo zur Last gelegt.