% Ko- kain-Hydrochlorid wurden weder von der Verteidigung gerügt, noch bedürfen sie aus Sicht der Kammer der Berichtigung. Die Vorinstanz führte nachvollziehbar aus, dass die Fingerlinge gemäss der Untersuchung des IRM je nach farblicher Markierung unterschiedliche Reinheitsgrade von 41%, 77% und 39% aufwiesen und somit auf den durchschnittlichen Reinheitsgrad von 52.3% abzustellen ist, zumal die Fingerabdrücke des Beschuldigten auf allen Teilmengen vorhanden waren (pag. 2057; S. 68 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ein Rückgriff auf den Mittelwert gemäss der SGRM-Statistik erübrigt sich aufgrund der Sicherstellungen.