Wie bereits eingehend erläutert, sind seine Erklärungen für die hinterlassenen Spuren – auch hierfür solle wahlweise «Eze» verantwortlich gewesen sein – nicht glaubhaft (E. 10.6 oben). Seine Aussagen überzeugen schon deshalb nicht, weil die Fingerabdrücke auf der Innenseite der Cellophan-Ummantelung festgestellt wurden und der Beschuldigte somit bei deren Fertigung mitgewirkt haben muss (vgl. pag. 1903 Rz. 10 ff. und pag. 2337 Rz. 1 ff.). Ferner kamen die Fingerlinge effektiv in Umlauf, sodass sie auch nicht für den Eigenkonsum des Beschuldigten vorgesehen gewesen sein können (vgl. pag. 497 Rz. 138 ff. und 146 f.).