27 Hinsichtlich der vorhandenen Beweismittel wird auf die E. 10.3 oben sowie auf die vollständige Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen (pag. 2001 ff. und 2012 ff.; S. 12 ff. und 23 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). F.________ wurde am 1. November 2014 im Zug zwischen St. Gallen und Biel angehalten und es wurden insgesamt 53 Kokainfingerlinge mit einem Gesamtgewicht von 525.4 Gramm sichergestellt. Den grössten Teil der Fingerlinge hatte F.___