Dies, indem er der Kurierin F.________ in Madrid 53 Fingerlinge mit 525.4 Gramm Kokaingemisch, teilweise von ihm verpackt, zwecks Einfuhr der Drogen in die Schweiz mittels Bodypacking zwecks Auslieferung der Drogen in Biel gemäss seinen Anweisungen übergeben habe. F.________ wurde in Lenzburg im Zug kontrolliert und die Fingerlinge wurden sichergestellt. Daher konnten die Drogen den Abnehmern nicht übergeben werden. Auf den sichergestellten Fingerlingen wurden die Dakty-Spuren des Beschuldigten gefunden (pag. 1533; S. 2 der Anklageschrift).