Die einzelnen Vorwürfe gemäss Anklageschrift 10.7.1 F.________ (Ziff. I. 1.1. der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift die Einfuhr und das Anstaltentreffen zur Veräusserung von 525.4 Gramm Kokaingemisch (mindestens 275 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 52.3%) am 1. November 2014 in Madrid, Lenzburg und anderswo zur Last gelegt. Dies, indem er der Kurierin F.________ in Madrid 53 Fingerlinge mit 525.4 Gramm Kokaingemisch, teilweise von ihm verpackt, zwecks Einfuhr der Drogen in die Schweiz mittels Bodypacking zwecks Auslieferung der Drogen in Biel gemäss seinen Anweisungen übergeben habe.