Mit diesen Mitteln kommunizierte der Beschuldigte nachweislich mit den Kurierinnen, buchte Flüge für diese und tauschte sich mit seinen Mittelsmännern in der Schweiz aus. Die standardisierten Reiserouten (vgl. pag. 276), die Vorgehensweise des Bodypacking und nicht zuletzt die Aussagen mehrerer Kurierinnen entlarven den Beschuldigten dabei klar als instruierender und kontrollierender Mittelpunkt der Organisation, wie es die von ihm wahrgenommenen Aufgaben und die an ihn überwiesenen Erlöse implizieren.