Später behauptete der Beschuldigte erneut, nie selber Fingerlinge gemacht zu haben (pag. 454 Rz. 67 f.). In seiner Schlusseinvernahme bei der Staatsanwaltschaft erklärte der Beschuldigte, dass er einmal mit «Eze» zusammen gewesen sei, als dieser die Fingerlinge verpackt habe und da habe er die «Päckli» auch berührt, da er damals Drogen ge-