Hinsichtlich der verwendeten E-Mail-Adressen und Social Media-Profilen sticht ins Auge, dass die Benutzernamen allesamt in irgendwelcher Form mit dem Namen des Beschuldigten «A.___ (Vorname)» bzw. dessen Abkürzung «A.__ (Alias 4)» zusammenhängen. Der Beschuldigte selber gab an, dass A.__ (Alias 4) die Abkürzung für A.___ (Vorname) sei (pag. 364 Rz. 93 ff.). Darüber hinaus stimmt die häufig verwendete Zahl «X._» mit dem Geburtsjahr des Beschuldigten 19X._ überein. Bei drei Skype-Profilen wurde gar das vollständige Geburtsdatum des Beschuldigten angegeben (pag.