329 f.) und Nachrichten über den Mietzins – offensichtlich betreffend die Wohnung an der V.____-strasse in Biel – übermittelt sowie die Tätigkeiten der Kurierinnen quittiert (vgl. z.B. pag. 338 f.). Im Zeitraum von 27. September 2012 bis 23. Oktober 2012, während dem sich der Beschuldigte in Haft befand (vgl. dazu die unpaginierten Akten der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland BJS 12 16755), wurden keine Chatnachrichten vom Facebook-Profil «A.__(Alias Nr. 3)» an I.________ verschickt. Die Chat-Konversation begann erst am 23. Oktober 2012 wieder mit der Nachricht des Beschuldigten: «i dey barca now» [«Ich bin jetzt in Barcelona»] (pag.