Das Verwenden mehrerer Telefonnummern stellt zudem im Betäubungsmittelhandel gerichtsnotorisch eine verbreitete Vorgehensweise dar. Dass sämtliche, bei den fraglichen Flugbuchungen hinterlegten E-Mail-Adressen dem Beschuldigten zuzuordnen sind, ergibt sich nebst den aufgezeigten Überschneidungen betreffend die vom Beschuldigten verwendeten Rufnummern auch aus den Ermittlungen der Polizei aus «Open Source Intelligence». Die E-Mail- Adresse des Beschuldigten «Email 3.___@yahoo.com», die er selbst als seine einzige E-Mail-Adresse bezeichnete, ist für die Zurücksetzung des Passworts mit der E-Mail-Adresse «j*****X._@yahoo.com» verknüpft.