21 fand sich im Mobiltelefon von I.________ unter dem Namen «A.__(Alias Nr. 2)», wobei dieser angab, dass es sich dabei um «A.__(Alias Nr. 1)» bzw. den Beschuldigten handle (pag. 1006 Rz. 133). Die Rufnummer (+34) AC.__(Teil.-Nr. 3) war bei E.________ als «A._(Alias Nr. 1)» ebenso eingespeichert und es konnten Anrufe sowie WhatsApp-Chats zwischen I.________ und dieser Rufnummer festgestellt werden. Im Zusammenhang mit der dem Beschuldigten zuzuordnenden E-Mail- Adresse «Email 1.____@yahoo.com» wurde bei einer Flugbuchung betreffend D._____