Daraus geht hervor, dass die Telefonnummer +34 AA.__ (Tel.-Nr. 1), die der Beschuldigten als seine bezeichnete (pag. 365 Rz. 154), im Zusammenhang mit Flugbuchungen von Basel bzw. Genf nach Madrid, die D.________ und E.________ als Passagierinnen angetreten haben, hinterlegt wurde (pag. 275). Zusätzlich wurde als E-Mail-Adresse «Email 1.____@yahoo.com» angegeben, die auch mit Blick auf diverse damit verknüpfte, vom Beschuldigten benützte Social Media-Profile offenkundig dem Beschuldigten zuzuordnen ist. Mit derselben E-Mail-Adresse wurden ferner weitere Flugbuchungen für die Passagierinnen D.________, E.________ und G.__