Den Kurierinnen gegenüber hatte der Beschuldigte klare Befehlsgewalt, drängte sie wenn nötig zum Schlucken signifikanter, grosser Mengen Kokain (vgl. dazu die Aussagen von D.________, pag. 565 Rz. 127 ff.), dirigierte sie – unter anderem telefonisch (vgl. die Telefonkontakte zwischen G.________ und dem Beschuldigten, pag. 294 f.) – zur Wohnung in Biel und liess sich Kokainübergaben sowie Geldtransfers quittieren (vgl. pag. 306 f.). Seine hierarchisch übergeordnete Stellung, mithin gegenüber den