Seine Aufgaben bestanden darin, bei der Verpackung der Kokainfingerlinge zu helfen, die Flüge für die Kurierinnen zu organisieren, diese beim Schlucken der Fingerlinge zu instruieren oder durch D.________ instruieren zu lassen, ihnen Anweisungen zur Übergabe der Drogen zu geben und schliesslich auch den Erlös wieder in Empfang zu nehmen. Dies belegen seine Fingerabdrücke auf den bei F.________ sichergestellten Kokainfingerlingen (pag. 205 ff.) sowie die glaubhaften, unabhängig voneinander gemachten Aussagen, namentlich der Kurierin E.________ und der Mittelsmänner in der Schweiz (vgl. E.________: pag. 739 Rz. 25 ff.; pag. 753 f. Rz. 28 ff., Z. 76 f.; pag. 756 Rz. 160 ff.;