digten an die Kurierinnen übergeben, von diesen geschluckt und so mittels Bodypacking per Flugzeug mit vom Beschuldigten beschafften Flugtickets in die Schweiz eingeführt. In der Schweiz wurden sie sodann in der auf den Namen von W.________, im Auftrag des Beschuldigten gemieteten und bewirtschafteten (pag. 333) Wohnung an der V.____-strasse in Biel wieder ausgeschieden. An diesem Ort wurden die als Kurierinnen identifizierten E.________, G.________ und D.________ sowie der teilweise als Abnehmer fungierende I.________, im Jahr 2012 sogar der Beschuldigte (pag. 341), von der Polizei gesichtet. Im Anschluss