10.5 Vorbemerkung zur Beweiswürdigung der Kammer Aus Sicht der Kammer erscheint es angezeigt, zunächst die Beteiligung des Beschuldigten am Drogenhandel, seine Stellung innerhalb der Organisation und das allgemeine Tatvorgehen zu klären. Anschliessend ist kurz auf die einzelnen Vorwürfe gemäss Anklageschrift einzugehen. 10.6 Allgemeines Tatvorgehen, Stellung/Beteiligung und Aussageverhalten des Beschuldigten sowie der Mitinvolvierten Für die Kammer besteht kein Zweifel, dass der dem Beschuldigten in der Anklageschrift unter Tatvorgehen vorgeworfene Sachverhalt erstellt ist.