__ einen Teil des damit erzielten Drogenerlöses einsammeln und sich zusenden bzw. mittels rückkehrender Kurierinnen zu sich transportieren. Auf diese Weise liess sich der Beschuldigte in der Zeit von anfangs 2014 bis 14.11.2017 einen Betrag von insgesamt mindestens CHF 50'000.00 (davon mindestens CHF 20'599.00 mittels Überweisungen über diverse Geldinstitute sowie mindestens CHF 26'230.00 durch Kurierinnen), welcher aus dem von ihm bzw. von seiner Organisation betriebenen Drogenhandel stammte, durch verschiedene Personen mittels Überweisungen und Transporte,