Er liess gemeinsam mit I.________ die auf den Namen von W.________ gemietete Wohnung an der V.____-strasse in Biel bewirtschaften, welche er als Drogenabsteige für das Ausscheiden der Kokainfingerlinge durch die Kurierinnen nutzte. Im Fall von H.________, welcher in einer anderen Wohnung in der gleichen Liegenschaft an der V.____- strasse in Biel wohnhaft war, liess der Beschuldigte diesem regelmässig Kokain als Hauptlieferant aus Spanien zwecks Veräusserung in der Schweiz zukommen. Weiter liess der Beschuldigte u.a. durch I.______