Als Lieferant aus Spanien wies der Beschuldigte seine Kurierinnen an, sich mit Kokainfingerlingen im Körper (Bodypacking) und / oder im Gepäck in die Schweiz, namentlich nach Biel, zu begeben und diese hierzulande an diverse unbekannte Abnehmer zu verkaufen. Der Beschuldigte buchte für die Kurierinnen die Flüge, gab ihnen Anweisungen und Informationen in Bezug auf die Übergabe der Drogen und in Bezug auf die jeweiligen Abnehmer. Er liess gemeinsam mit I.______