18 stufe gemeinsam mit den als Drogenkurierinnen eingesetzten D.________, E.________, F.________ und G.________ sowie gemeinsam mit dem Drogenabnehmer in der Schweiz, H.________, mit insgesamt rund 17'260 Gramm Kokaingemisch, ausmachend ca. 9'580 Gramm reines Kokain, handelte. Als Lieferant aus Spanien wies der Beschuldigte seine Kurierinnen an, sich mit Kokainfingerlingen im Körper (Bodypacking) und / oder im Gepäck in die Schweiz, namentlich nach Biel, zu begeben und diese hierzulande an diverse unbekannte Abnehmer zu verkaufen.