Von der Verfahrensleitung wurden sodann die Akten des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 104 betreffend D.________ inklusive Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes sowie den Bericht des IRM (pag 80 ff. und 87 ff. Akten SK 18 104) ediert (vgl. I.5. hiervor). 10.4 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz kam nach eingehender Würdigung der objektiven und subjektiven Beweismittel zu folgendem Beweisergebnis (pag.